Fachkraft für Wasserstoffanwendungen

mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
CMA-vor-H2-Speicher-fern

Nächster möglicher Starttermin:
ab Herbst 2024

Preis

Lernumfang

Beschreibung​

Vertiefen Sie Ihr Wissen über diesen vielversprechenden und zukunftsorientierten Energieträger und werden Sie zur zertifizierten Fachkraft für Wasserstoffanwendungen.

Unser zweiwöchige Kompaktveranstaltung vermittelt Ihnen sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten im Umgang mit Wasserstofftechnologien. Innerhalb von zwei intensiven Wochen, die auf 80 Schulungsstunden ausgelegt sind, tauchen Sie tief in die ökologischen und ökonomischen Grundlagen von Wasserstoff als Energieträger ein.

Sie lernen seine Eigenschaften, seine Erzeugung und die vielfältigen Anwendungsgebiete kennen. Sie erfahren auch alles über die Herausforderungen und Möglichkeiten von Speicherung, Transport und Lagerung von Wasserstoff, sowie die zentralen Aspekte von Umweltschutz und Arbeitssicherheit im Umgang mit dieser Energieform. Außerdem werden Sie mit den relevanten Vorschriften und Gesetzesgrundlagen im Bereich Wasserstofftechnologien vertraut gemacht.

Praktische Versuche zur Veranschaulichung der erlernten Inhalte bieten Ihnen die Möglichkeit, das Gelernte direkt anzuwenden und zu vertiefen. Am Ende des Kurses erwartet Sie eine abschließende Prüfung. Bei Bestehen erhalten Sie ein anerkanntes Personenzertifikat des TÜV Rheinland, das Ihre Fachkenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Wasserstoffanwendungen bestätigt.

Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Fachkenntnisse zu erweitern und Teil der grünen Energiezukunft zu werden. Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Kurs begrüßen zu dürfen. Melden Sie sich jetzt für „Fachkraft für Wasserstoffanwendungen“ an!

Vertiefen Sie Ihr Wissen über diesen vielversprechenden und zukunftsorientierten Energieträger und werden Sie zur zertifizierten Fachkraft für Wasserstoffanwendungen.

Nutzen für Ihre Karriere und Ihr Unternehmen

Zielgruppe

Zertifizierung

Nach erfolgreichem Abschluss und Bestehen der Prüfung erhalten die Absolventen des Kurses das Personenzertifikat „Fachkraft für Wasserstoffanwendungen“. Die Zertifizierung erfolgt durch die  PersCert TÜV des TÜV Rheinland.

Lernziele

Lerninhalte

Die Lerninhalte unseres Kurses „Fachkraft für Wasserstoffanwendungen“ sind in sieben umfassende Module unterteilt. Jedes Modul zielt darauf ab, Ihnen spezifisches Wissen und Fähigkeiten im Bereich der Wasserstofftechnologien zu vermitteln. Hier eine Übersicht über die thematischen Schwerpunkte:

Woche 1

  • Die Rolle von Wasserstoff als Energieträger für Verkehr und Heizung
  • Vergleiche mit anderen Energieträgern hinsichtlich Kosten, Ausbeute und Emissionen
  • Geologisches Grundwissen und physikalisch-chemische Grundlagen
  • Einführung in die Elektrolyse und die Kenntnis der Explosionsgrenzen
  • Verständnis der Power-to-Gas-Technologie
  • Unterschiedliche Herstellungsverfahren und deren Klimabilanz
  • Praktische Aspekte der Elektrolyse und Arbeitssicherheit bei der Erzeugung
  • Überblick über allgemeine Anwendungsmöglichkeiten wie chemische Anwendungen, Ammoniak, Stahlherstellung usw.
  • Einführung in die Brennstoffzellentechnologie und Elektromobilität
  • Einblick in die Wasserstoffwirtschaft und Energiewirtschaft

Woche 2

  • Verschiedene Möglichkeiten der Speicherung und des Transports von Wasserstoff
  • Einführung in Netze und Distribution
  • Ammoniak als alternatives Speichermedium
  • Arbeitssicherheit bei Transport und Lagerung
  • Risiken bei verdichteten Gasen und Methoden der Gefahrenprävention
  • Allgemeine Verhaltensregeln im Umgang mit Wasserstoff
  • Einführung in relevante ISO-Standards und Normen
  • Vorschriften zum Umgang mit Überdruck
  • Spezielle Vorschriften und Normen für typische Komponenten von Anlagen
  • 30 Prüfungsfragen
  • 45 Minuten Prüfungszeit
  • 70% Bestehensgrenze

Weitere Informationen folgen.

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Nächster möglicher Starttermin:
ab Herbst 2024

Preis

Referent

Christian Machens beim Videokurs
Christian Machens
Dipl.-Ing. (FH), DWV, DVGW, VDE
Fachkraft für Explosionsschutz nach §14 Abs.1-3 und §15 der BetrSichV